Es kann sein, dass Du im Rahmen Deiner Tätigkeit Zugang zu sicherheitsrelevanten und geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten erhältst. Im Interesse der nationalen und internationalen Sicherheit muss das BKA sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugriff darauf haben.
Als Bewerberin oder Bewerber wirst Du daher vor Deiner Einstellung einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Hierfür musst Du im Laufe des Bewerbungsprozesses Dein Einverständnis geben. Ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Bewertung richtet sich zudem nach Deiner geplanten Tätigkeit beim BKA.
Wichtig ist jedoch, dass Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnsitz in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder einem assoziierten Staat innegehabt haben.